Berufsbetreuung
Nach dem Betreuungsgesetz wird Menschen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, ein Betreuer zur Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten zur Seite gestellt.
Die Gründe zur Errichtung einer Betreuung können sein wegen
- einer psychischen Erkrankung
- einer geistigen Behinderung
- einer seelischen Behinderung und
- einer körperlichen Behinderung.
Die Aufgaben werden genau vom Amtsgericht festgelegt, z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge etc. Die Tätigkeit, die ein Berufsbetreuer/in für den Betreuten leistet, wird durch die Staatskasse oder aus dem Vermögen des Betreuten vergütet.