Gesetzliche Betreuung

Bei der gesetzlichen Betreuung wird ein/e BetreuerIn für eine volljährige Person vom Amtsgericht bestellt, um in genau festgelegten Aufgabenkreisen für sie zu handeln.

Es wird zuvor geprüft, ob diese Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigen oder andere praktischen Hilfen wie z.B. soziale Dienste übernommen werden können.

Ist dies nicht der Fall, wird der rechtliche BetreuerIn für die Aufgabenkreise eingesetzt, die auch eine rechtsgeschäftliche Vertretung erfordern.