Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch Krankheit, Unfall etc. in die Situation kommen, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Damit die eigenen Interessen weiterhin vertreten werden, ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens zu beauftragen, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden.

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