Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Krankheit, Unfall etc. in die Situation kommen, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Damit die eigenen Interessen weiterhin vertreten werden, ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens zu beauftragen, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden.
Nähere Informationen unter:
- Broschüre des Bundesministeriums der Justiz "Betreuungsrecht"
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html - Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz
"Wer hilft mir, wenn...Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" (bestellbar per eMail an pressejm[at]min.jm.rlp.de)