Vermögen
Der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" beinhaltet alle Maßnahmen bezogen auf alle Konten, Vermögensanlagen, Verträge, aber auch Schuldenregulierungen, Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten.
Zu Beginn der Betreuung fordert das Amtsgericht die Anfertigung eines Vermögensverzeichnis an, in dem der aktuelle finanzielle Stand erfasst wird.