Gesundheit

Ist ein/e  BetreuerIn für den Bereich Gesundheitsfürsorge bestellt, so kann dieser zu den behandelnden Ärzten Kontakt aufnehmen. Die Ärzte sind aber weiterhin verpflichtet auch dem Betreuten notwendige medizinische Maßnahmen verständlich zu erklären. Zu diesem Bereich gehört z.B.  Anträge bei der Kranken-und Pflegekasse, Organisation von ambulanten Hilfs- und Pflegediensten etc.