Ehrenamtliche rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuungen können neben Berufs-und VereinsbetreuerInnen auch von Angehörigen und BürgerInnen mit sozialem Engagement und der Bereitschaft sich in diesen rechtlichen Bereich einzuarbeiten, übernommen werden.

In Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde wird versucht, eine entsprechende Betreuung zu vermitteln.

Hierfür steht den ehrenamtlichen BetreuerInnen eine Aufwandsentschädigung von z.Zt.399,-€ jährlich zu.