Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist der gerichtlich kontrollierte Weg einer Betreuungsvorsorge. Die Bestimmung oder der Ausschluss eines rechtlichen Betreuers/Betreuerin ist hierbei besonders wichtig.
Nähere Informationen unter:
- Broschüre des Bundesministeriums der Justiz "Betreuungsrecht"
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html - Broschüre des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz
"Wer hilft mir, wenn...Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" (bestellbar per eMail an pressejm@min.jm.rlp.de)