Berufsbetreuung

Nach dem Betreuungsgesetz wird Menschen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, ein Betreuer zur Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten zur Seite gestellt.

Die Gründe zur Errichtung einer Betreuung können sein wegen

  • einer psychischen Erkrankung
  • einer geistigen Behinderung
  • einer seelischen Behinderung und
  • einer körperlichen Behinderung.

Die Aufgaben werden genau vom Amtsgericht festgelegt, z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge etc. Die Tätigkeit, die ein Berufsbetreuer/in für den Betreuten leistet, wird durch die Staatskasse oder aus dem  Vermögen des Betreuten vergütet.