Aufgabenkreise

Die Rechte und Pflichten des Betreuers richten sich nach den festgelegten Aufgabenkreisen. Es besteht die Verpflichtung des Betreuers, wenn nichts Außergewöhnliches passiert, nach Ablauf eines Jahres dem Gericht zu berichten, wie es dem Betreuten geht und was der Betreuer im Rahmen seiner Aufgabenkreise erledigt hat.