Aufwandsentschädigung

Durch die Aufwandsentschädigung werden alle Aufwendungen abgegolten, die der ehrenamtliche Betreuer innerhalb eines Jahres getätigt hat. Der Pauschalbetrag für die Aufwandsentschädigung beträgt seit 01.01.2020  400,00 € pro Jahr und Betreuung. Die Aufwandsentschädigung wird jährlich gezahlt (§ 1835a BGB i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB und § 22 JVEG). Sie soll zum 01.01.2023 auf 425,00 € erhöht werden.

Die Aufwandsentschädigung ist steuerfrei, wenn unter Berücksichtigung eventueller anderer steuerfreier Einnahmen (zum Beispiel Übungsleiterpauschale) der Freibetrag von 2.400 EUR nicht überschritten wird.

Das Formular finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Mainzer Betreuungsvereine: btv-mainz.de/formulare

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